Erneute Neu-Regelung der Coronvirus-Testverordnung (TestV)
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung haben Bürger ab dem 11. November 2021 wieder einen Anspruch auf einen kostenlosen COVID-19-Schnelltest pro Woche.
Öffnungszeiten:
Mo 7-11
Mi 7-11
Wir möchten Sie bitten dieses Angebot als lokale Ergänzung zu den in der Region bereits etablierten Testzentren zu sehen. Wir verfügen über limitierte Testkapazitäten.